Hygieneregeln

Hinweis

Es werden die zum Kongress-Zeitpunkt geltenden Maßnahmen berücksichtig. Derzeit sind keine Schutz- und Hygienemaßnahmen für den Zutritt zu Kongressveranstaltungen vorgeschrieben.  

Unsere Empfehlung für alle Teilnehmenden ist das freiwillige Tragen eines Mund-Nasenschutz.  

Bei Teilnehmenden mit Krankheitsanzeichen auf eine COVID-19 Infektion, bitten wir von einem Besuch zum Kongress abzusehen.   

Handdesinfektion wird in allen Bereichen zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis zur Selbstauskunft

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person (bestätigter COVID-19-Fall) hatten, benötigen Sie an jedem Konferenztag einen tagesaktuellen Corona-Test um am Kongress teilzunehmen.

Die 3 G´s – dann geht es ganz einfach!

Getestet*

  • Einen negativen Corona-Test; dies kann entweder ein Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sein.
  • Der Beleg muss von einer offiziellen Stelle kommen.

Geimpft (Vollständig)

  • Einen Impfpass mit Ihren 2 Corona-Impfungen, die mindestens 2 Wochen in der Vergangenheit liegen.

Genesen

  • Einen ärztlichen Nachweis, welcher bestätigt, dass Sie genesen sind. Dieser Nachweis darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.

     

Mund– & Nasenschutz

  • Im gesamten Bereich besteht Maskenpflicht

Mindestabstand

  • Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 m ein.

* Auf dem Gelände des UKSH befindet sich im Haus 73 eine Teststation, welche wochentags von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr und am Wochenende von 7.00 Uhr bis 10.30 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet ist.

Alternativ können Tests an den Stationen in Lübeck vorgenommen, z.B. Informationen unter https://www.coronatest-luebeck.de/

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